Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGBs“ genannt) gelten für alle Vertragsverhältnisse, die zwischen Mormor®, eine eingetragene Marke der etage8 GmbH, mit Sitz in 04177 Leipzig, Lützner Straße 85, IdNr.: DE296870102, eingetragen im Registergericht Leipzig unter dem Aktenzeichen HRB 30788, als Verkäufer (nachfolgend „Mormor oder Verkäufer“ genannt) und einem Käufer entstanden sind. Die Vertragsparteien können einzelne Bestimmungen dieser AGBs nur aufgrund schriftlicher Vereinbarung der beiden Vertragsparteien (z. B. in einem Kaufvertrag) unter der Voraussetzung ändern, ausschließen oder ergänzen, dass die übrigen Bestimmungen der AGBs für die Vertragsparteien weiterhin gültig bleiben. Die Vertragsparteien haben vereinbart, dass für die mit Hinweis auf diese AGBs getätigten Verhältnisse in dem Außenhandel ebenfalls die Auslegungsregelungen von INCOTERMS 2020 angewandt werden, soweit in einem konkreten Vertrag nichts anderes vereinbart wird.

II. Entstehung eines Vertragsverhältnisses

1 / Aufgrund eines unverbindlichen durch den Verkäufer erstellten Angebotes wird der Käufer eine schriftliche Bestellung der Ware ausfertigen, die laut des Kataloges des Verkäufers bezeichnet wird. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, über die Bestätigung eines solchen Auftrags zu entscheiden, auch wenn nur teilweise. Der Kaufvertrag zwischen den Parteien gilt entweder mit der Zustellung einer schriftlichen Auftragsbestätigung seitens des Verkäufers an den Käufer oder durch den Eingang des dem vereinbarten Kaufpreis oder seinem fälligen Anteil entsprechenden Betrags auf dem Konto des Verkäufers als abgeschlossen, je nach dem, was früher eintritt. Als schriftliche Auftragsbestätigung gilt ebenfalls die Übersendung einer Proforma- Rechnung oder eines vom Verkäufer unterzeichneten Kaufvertrags an den Käufer. Falls der Käufer beim Verkäufer innerhalb von 2 Tagen keine Einwände gegen den ihm zugesandten Kaufvertrag erhebt, gilt der Kaufvertrag als vereinbart und akzeptiert. Sollte der Verkäufer die Bestellung des Käufers nur teilweise bestätigen oder andere Änderungen, Vorbehalte, Zusätze oder Beschränkungen der Bestellung vornehmen (nachstehend „modifizierte Bestellung“ genannt), gilt diese modifizierte Bestellung als ein neuer Vorschlag für den Abschluss eines Vertrags, der durch den Käufer erneut zu bestätigen ist. Der Abschluss des Kaufvertrags erfolgt durch die Zustellung einer schriftlichen Bestätigung der modifizierten Bestellung seitens des Käufers an den Verkäufer. Eine reine Präzisierung aufgrund der technischen Spezifikation des Verkäufers gilt jedoch nicht als Bestellungsänderung.

2 / Für eine nachträgliche Änderung eines bereits abgeschlossenen Kaufvertrags, die der Verkäufer nach Überprüfung des Stands in der Produktion abgestimmt hat, fällt eine Administrationsgebühr in Höhe von EUR 50 an.

III. Kataloge, Muster, Preise und Warenbelege

1 / Dem Warenangebot des Verkäufers liegen gültige Kataloge, die auf Messen, in Verkaufsstellen des Verkäufers präsentierten oder nach Aufforderung beim Käufer eingegangenen Muster, samt eines üblicherweise in Form einer Preisliste vorgelegten Preisangebotes des Verkäufers mit Angabe der Lieferparität, Rabatte und/oder Zuschläge zugrunde. Die in den Katalogen angeführten Skizzen, Gewicht und Maße der Produkte (der Ware) sind nur informativ, soweit diese nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

2 / 1 Für Besteller aus EU-Staaten sind die angegebenen Preise Endpreise. Sie enthalten die anfallenden gesetzlichen Steuern, insbesondere Mehrwertsteuern. Versandkosten werden gesondert in Rechnung gestellt und in dieser Rechnung gesondert ausgewiesen. Maßgeblich ist die Lieferadresse. 2 / 2 Für Besteller außerhalb der EU verstehen sich alle angegebenen Preise als Netto-Preise. Maßgeblich ist die Lieferadresse. Wenn gemäß den gesetzlichen Bestimmungen im Empfängerland Mehrwertsteuer anfällt, ist diese beim Empfang der Ware zusätzlich zu entrichten. Außerdem können Einfuhrzölle anfallen, die der Besteller beim Empfang der Ware zusätzlich entrichten muss.

2 / 3 Vom Kunden sind Versandkosten zu tragen, welche vom Bestellwert und von dem Ort, an den geliefert werden soll, abhängig sein können.

2 / 4 Kaufpreis und Versandkosten sind sofort ohne Abzug fällig.

3 / Die Ware wird dem Käufer auf Basis eines Kaufvertrags geliefert. Handelt es sich um eine erstmalige Bestellung, liefert der Verkäufer dem Käufer ebenfalls die „Anweisungen für Möbelnutzung“. Alle Benutzer der Produkte des Verkäufers sind dann verpflichtet, diese Anleitung zu beachten, andernfalls verlieren sie die sich aus eventuellen Reklamationen der Warenmängel ergebenden Ansprüche. Bei einem weiteren Warenverkauf ist der Käufer verpflichtet, diese „Anweisungen für Möbelnutzung“ dem weiteren Käufer zu übergeben, vor allem dem Endkunden (Benutzer). Erfolgt die Warenlieferung im demontierten Zustand, verpflichtet sich der Verkäufer zur Lieferung der entsprechenden Montageanleitungen.

4 / Telefonbestellungen werden nur auf volles Risiko des Käufers erledigt. Alle schriftlichen Bestellungen (Brief, Fax, E-Mail) sind verbindlich. Der Käufer verpflichtet sich, die von ihm bestellte Ware (außer evtl. Beanstandungen) anzunehmen.

IV. Lieferfristen, Lieferart, Nichtabnahme der Ware

1 / Verbindlich ist die, in der durch den Verkäufer an den Käufer übermittelten Auftragsbestätigung (im Kaufvertrag, Proforma-Rechnung – s. Art. II. AGBs), angeführte Lieferfrist. Die Lieferfrist wird bei einem eventuellen Verzug der Materialbereitstellung oder einer verzögerten Anzahlung seitens des Käufers entsprechend verlängert. Die Lieferfrist gilt am Tag des Warenausgangs, der Warenauslieferung aus dem Lager des Verkäufers oder am Tag der Bereitstellung der Ware zur Übernahme durch den Käufer oder ein von ihm beauftragtes Transportunternehmen als erfüllt. An diesem Tag entsteht dem Verkäufer das Recht auf Rechnungsstellung. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die sonst zur Auslieferung vorbereitete Ware innerhalb von 3 Tagen nach Erfüllung der Verbindlichkeiten seitens des Käufers laut Art. V. der AGBs zum Versand auszuliefern. Die Lieferfristen werden im Falle der unerwarteten, vom Verkäufer nicht verschuldeten Umstände, wie etwa bei unerwarteten Ereignissen höherer Gewalt, Streiks und andere Behinderungen, die vom Verkäufer nicht verursacht, verschuldet oder zu beeinflussen sind, verlängert. Dies gilt auch in dem Falle, wenn diese Umstände bei den Lieferanten des Verkäufers entstehen. In allen vorstehend genannten Fällen ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer auf Anforderung die Verzugsgründe zu erklären und das Vorliegen der vorstehenden Ereignisse nachzuweisen. Dabei ist in allen vorstehenden Fällen ein Anspruch des Käufers auf Schadensersatz oder die Geltendmachung von Strafen aus Lieferverzug ausgeschlossen, sofern der Verkäufer gegenüber dem Käufer auf Anforderung nicht nachweist, dass der Verzug durch Umstände entstanden ist, die außerhalb des Einflussbereiches des Verkäufers liegen und unabhängig von seinem Willen entstanden sind. Die infolge eines Verzugs bei der Warenlieferung seitens des Verkäufers tatsächlich entstandenen und von ihm nicht zu verantwortenden Schäden können gegenüber dem Verkäufer als eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,03% des Kaufwertes der Ware im Verzug für jeden Tag des Verzugs geltend gemacht werden, wobei die so vereinbarte Vertragsstrafe als Pauschalersatz eines durch den Verzug entstandenen Schadens gilt.

2 / Falls schriftlich nicht anderes vereinbart wurde, geht die Übernahme der Transportkosten zu Lasten des Käufers. Das Risiko der Entstehung eines Schadens an der Ware geht an den Käufer im Augenblick der Warenübernahme über. Abweichende Bestimmungen können in Kaufverträgen schriftlich geregelt werden, vor allem mit Hinweis auf die Lieferparität gemäß INCOTERMS 2020.

3 / Die Vertragsparteien haben vereinbart, dass soweit der Käufer die eingekaufte Ware nicht innerhalb von 21 Tagen nach dem im Kaufvertrag vereinbarten Tag, bzw. nach dem Tag, an dem dieser schriftlich (per E-Mail, SMS oder Fax) zur Abnahme durch den Verkäufer aufgefordert wurde (nachstehend die nicht abgenommene Ware genannt), übernimmt – kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und diese Ware anderweitig verkaufen. Für den Käufer entstehen dann keine Ansprüche auf Schadenersatz, z. B. auf entgangenen Gewinn u. ä. Der schriftliche Rücktritt vom Vertrag ist der anderen Vertragspartei zuzustellen. Für die nichtabgenommene Ware nach dem Rücktritt vom Vertrag seitens des Verkäufers ist dieser berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe der eingegangenen Anzahlung von dem Käufer zu berechnen. Wurde keine Anzahlung geleistet, kann ein in Höhe von 50 % des im Vertrag aufgeführten Wertes der nicht abgenommenen Ware berechnet werden.

4 / Erfolgte eine nachfolgende Abnahme der nichtabgenommenen Ware und machte der Verkäufer bislang von seinem Recht auf Rücktritt gemäß dem vorigen Absatz nicht geltend, ist der Verkäufer berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % aus dem Wert dieser Ware für jedenweiteren Tag einer 21 Tage Verzugsfrist, mindestens jedoch EUR 100 zu verlangen.

5 / Die Vertragsstrafen sind am Tag des Rechnungseingangs zahlbar und fällig und können gegen die erhaltene Anzahlung und/oder eine andere vom Käufer erhaltene Leistung aufgerechnet werden.

V. Begleichung – Bezahlung der Waren

1 / Falls im Text des Kaufvertrags nicht anders festgelegt wird, gilt, dass der Käufer verpflichtet ist, die Ware vor ihrer Abnahme zu bezahlen. (Bei bargeldlosen Zahlungen ist der Tag maßgebend, an dem der Betrag auf das Konto des Verkäufers gutgeschrieben wurde). Bei Bestellungen, die in die Fertigung vergeben werden, kann der Verkäufer die Bezahlung eines Vorschusses in Höhe von mind. 50 % des Gesamtwertes der Bestellung verlangen. Die abgestimmte Lieferfrist beginnt ab dem Tag des Eingangs der Anzahlung bzw. Bezahlung des ganzen Kaufpreises im Falle der vereinbarten Bezahlung der ganzen Lieferung vor ihrer Abnahme auf das Konto des Verkäufers. Bei einem Verzug mit der Bezahlung der Rechnung seitens des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, ohne einen vorherigen Hinweis eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,03 % aus dem gesamten Schuldbetrag für jeden Verzugstag zu berechnen. Hiervon bleibt ein eventueller Anspruch auf Schadenersatz über die bezahlte Vertragsstrafe hinaus unberührt.

2 / Bei einem Zahlungsverzug länger als 5 Tage bei einer fälligen Rechnung entsteht dem Verkäufer das Recht, weitere Lieferungen gemäß den abgeschlossenen Kaufverträgen bis zum Zeitpunkt der Bezahlung von Schuldbeträgen einzustellen und Zahlungen für weitere Lieferungen vor Ablieferung oder Barzahlung bei der Warenabnahme zu verlangen. Diese Bestimmung wird gegenüber der abweichenden Regelung in einzelnen zwischen den Vertragsparteien abgeschlossenen Kaufverträgen bevorzugt.

VI. Eigentumsvorbehalt

1 / Das Eigentumsrecht zur Ware geht auf den Käufer erst mit vollständiger Bezahlung des Kaufpreises gemäß dem Kaufvertrag über. Die Bezahlung gilt mit der Einzahlung des Betrags auf das Konto des Verkäufers als durchgeführt. Die Gefahr und die Haftung für Warenschäden gehen bei der Warenübernahme an den Käufer über. Der Eigentumsvorbehalt zu Gunsten des Verkäufers bleibt auch bei einem Weiterverkauf durch den Käufer an Dritte und/oder der eventuellen Weiterverarbeitung durch den Käufer oder Dritte erhalten. Der Käufer verpflichtet sich, seinen Abnehmer damit jeweils vertraut zu machen.

2 / Bestimmte Produkte des Verkäufers dürfen ausschließlich mit einer Bezeichnung der entsprechenden Schutzmarken verkauft werden.

VII. Mängelrügen, Garantiefristen

1 / Bei allen Lieferungen hat der Käufer unmittelbar nach dem Erhalt die Richtigkeit der gelieferten Positionen, ihre Vollständigkeit und eventuelle offensichtlich entstandene Transportschäden zu untersuchen. Die ermittelten Mängel sind im Lieferschein zu vermerken und durch das Transportunternehmen zu bestätigen, andernfalls werden diese nicht anerkannt. Die übrigen, nach dem Auspacken der Ware festgestellten Mängel hat der Käufer sofort und schriftlich dem Verkäufer anzuzeigen. Der Verkäufer gewährt dem Käufer über den gesetzlich festgelegten und in dem Bürgerlichen Gesetzbuch geregelten Rahmen der Produkthaftung eine Qualitätsgarantie von 2 Jahren ab Warenanlieferung. Der Käufer ist verpflichtet, die Schraubverbindungen in Übereinstimmung mit der „Anweisungen für Möbelnutzung“ zu kontrollieren und ggf. nachzuziehen. Für Warenreparaturen nach Ablauf der Garantiefrist gewährt der Verkäufer dem Käufer eine Garantiefrist in Dauer von 12 Monaten. Die Garantiefrist beginnt am Tag der Warenübergabe an den Käufer oder am Tag, an dem der Käufer vom Verkäufer zur Warenabnahme aufgefordert wurde. Im Rahmen einer Reparatur kann ausschließlich eine Warenreparatur und keine Optimierung gegenüber dem ursprünglichen Zustand beansprucht werden.

2 / Die Ansprüche des Käufers aus Mängeln richten sich nach den diesbezüglichen Bestimmungen des Bürgergesetzbuchs der Bundesrepublik Deutschland und nach der Reklamationsordnung des Verkäufers.

3 / Keine Mängelhaftung und Qualitätsgarantie liegt vor, wenn: (a) die Ware nachweisbar im Widerspruch mit der „Anweisungen für Möbelnutzung“ genutzt wurde; und/oder (b) bezugnehmend auf seine Gebrauchseigenschaften ungeeignet und bestimmungswidrig eingesetzt wird; und/oder (c) nachträglich eigenwillig angepasst, geändert oder mit anderen, vom Verkäufer nicht gelieferten Gegenständen vermengt wurde. Keine Reklamation ist gegeben, falls sich kleinere Abweichungen in Maßen und Farbtönen ergeben, die vor allem durch den natürlichen Charakter der eingesetzten Materialien verursacht wurden. Die Mängelhaftung oder Qualitätsgarantie erstrecken sich auch nicht auf Warenverschleiß, der durch eine gewöhnliche Nutzung verursacht wird.

4 / Solange die Verantwortung für einen Schaden auf der Seite des Käufers nicht nachgewiesen wird, ist der Verkäufer verantwortlich, der verpflichtet ist, diesen Schaden aufzuheben.

VIII. Bestimmungsrecht, Gerichtsstand

1 / Entscheidungsrecht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung der UNO Vereinbarung über Verträge über den internationalen Wareneinkauf ist ausdrücklich ausgeschlossen. Das örtlich zuständige Gericht ist für beide Vertragsparteien bei Streitigkeiten das Amtsgericht in Leipzig. Der Verkäufer hat jedoch das Recht, seine Ansprüche am Sitz des Käufers geltend zu machen.

2 / Sollte eine Bestimmung der AGBs dem Bürgerlichen Gesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland widersprechen, gilt die jeweilige Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches, die übrigen Artikel der AGBs bleiben davon unberührt.

IX. Schlussbestimmungen und Gültigkeit

1 / Durch Unterschrift eines Kauf- oder eines ähnlichen Vertrags werden die AGBs zwischen den Vertragsparteien wirksam und der Käufer bestätigt hiermit, sich mit deren Inhalt vertraut gemacht zu haben, mit denen einverstanden zu sein und diese anzunehmen.

2 / Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind am 15.07.2020 in Kraft getreten und ersetzen alle früher veröffentlichten AGBs.

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